Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH?
“Wow! Das geht? Einfach so?”
Hugo ist begeistert.
Sein Steuerberater hat ihn gerade auf eine neue Idee zum Steuern sparen gebracht:
Seine eigene Immobilien-GmbH.
Hier soll er nur 16 % Steuern zahlen.
Das hört sich genial an.
- Aber was ist genau eine Immobilien-GmbH?
- Welche Vorteile und Nachteile hat sie für dich?
- Und wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH für dich?
Wenn dich diese Fragen genauso interessieren wie Hugo, dann lies gerne weiter.
Was ist eine Immobilien-GmbH?
Für dich als Investor ist die Immobilien-GmbH ein Produkt, um deine Steuerlast zu senken.
Schön und gut, aber was ist denn nun eine Immobilien-GmbH?
Es handelt sich dabei um eine Sonderform der vermögensverwaltenden GmbH.
Was ist nun eine vermögensverwaltende GmbH?
Bei der vermögensverwaltenden GmbH schaltest du eine Kapitalgesellschaft ein, um dein Vermögen und deine Vermögensgegenstände zu organisieren.
Dazu kannst du natürlich auch jede andere Rechtsform wählen:
- GbR
- UG (obwohl das quasi ebenfalls eine GmbH ist)
- KG
Grundsätzlich tritt die vermögensverwaltende GmbH in zwei verschiedenen Varianten auf:
1. Als Tochtergesellschaft einer Holding
Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, in der du Beteiligungen an mehreren Unternehmen bündeln kannst.
Dadurch kannst du deine Unternehmen besser verwalten und bei der Vermögensverwaltung ergibt sich noch ein weiterer Vorteil:
Die Gewinnausschüttungen an die Muttergesellschaft müssen nicht versteuert werden.
2. Zur Verwahrung von Privatvermögen
Bei dieser Variante bringst du dein privates Vermögen teilweise oder komplett in die vermögensverwaltende GmbH ein.
Das bringt einige Vorteile für dich (aber auch Nachteile).
Sie wird auch Spardosen-GmbH genannt, da der Hauptzweck dieser GmbH das Einsparen von Steuern ist.
Und hier kommt deine Immobilien-GmbH ins Spiel.
Diese gehört zur zweiten Variante.
Du bringst einen Teil deines Privatvermögens in die GmbH und erhältst dadurch einige Vorteile.
Da du Immobilieninvestor bist, wirst du nur Immobilien in diese Gesellschaft einbringen.
Daher resultiert der Name “Immobilien-GmbH”.
Für wen lohnt sich eine Immobilien-GmbH?
Eine Immobilien-GmbH kann sich für viele Menschen lohnen.
Auch für dich?
Wenn du zwei Themen im Fokus hast, kann die GmbH für dich ein Turbo sein:
- Du möchtest Vermögen aufbauen
- Du hast eine hohe Steuerlast
Das liegt daran, dass du bei der Immobilien-GmbH weniger Steuern zahlst.
Und solange du das Vermögen in der GmbH lässt und damit Vermögen aufbaust, bleibt die Steuerlast niedrig.
Eine andere Überlegung ist die einfachere Übertragung des Vermögens.
Du zahlst nämlich nicht die Steuer auf die Immobilien, die du überträgst, sondern auf das Unternehmen.
Somit hast du wieder weniger zu zahlen.
Welche Gründe gibt es für eine Immobilien-GmbH?
Eben hast du schon zwei Gründe für die Immobilien-GmbH kennen gelernt.
Aber da gibt es natürlich noch mehr.
Haftungsbeschränkung
Dadurch, dass die GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, schützt du dein Privatvermögen.
Warum das so ist?
Das erklärt dir der § 13 Abs. 2 im GmbHG:
§
§ 13 Abs. 2 im GmbHG
“ Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.”
Also auf Deutsch:
Die GmbH haftet nur mit dem Vermögen der GmbH.
Dein privates Vermögen bleibt unberücksichtigt.
Solltest du dich also mit einem Investment total vertun, musst du nicht selber haften.
Beispiel
Du hast ein wirklich interessantes Mehrfamilienhaus gefunden.
Die Lage ist top und es spielt dir jeden Monat 1.000,- EUR Cashflow in die Kasse.
Dafür ist der Kaufpreis auch enorm.
1.000.000,- EUR musst du für das gute Stück zahlen.
Da dir diese Summe zu hoch als Privatperson ist, schaltest du eine Immobilien-GmbH dazwischen.
Dadurch verringert sich dein Cashflow auf 800,- EUR, aber du kannst ruhig schlafen.
Nach der Eigentumsübergabe passiert es:
5 der 10 Mieter kündigen.
Sie waren nur in der Wohnung geblieben, da sie den alten Eigentümer mochten.
Nun, da er nicht mehr da ist, nehmen sie reißaus.
Jetzt stehst du da, anstatt 800,- EUR Cashflow, sind es nur noch 300,- EUR.
“Aber immerhin noch 300,- EUR”, denkst du dir.
Da kommt schon das nächste Unglück.
Du schaust dir die Wohnungen der Mieter an.
3 sind in Ordnung.
Aber die 4. und 5. sind eine Vollkatastrophe.
Überall ist Schimmel an den Wänden
Der Boden ist nicht mehr existent
Und und und
Nachdem du dich deines Mageninhaltes entledigt hast, telefonierst du mit ein paar Handwerkern.
Dieser Schaden muss schnellstmöglich behoben werden!
Sonst könnte das problematisch werden.
Aber die Nachricht der Handwerker ist nicht sehr erfreulich.
Alles zu bereinigen, kostet dich satte 100.000,- EUR.
Das Geld hast du nicht.
Und auch einen weiteren Kredit bekommst du für die GmbH nicht.
Also:
Kaum gekauft, schon wieder verkaufen!
Du findest zum Glück einen Käufer, dieser will dir aber nur 600.000,- EUR zahlen.
Somit bleibst du mit der GmbH auf einer Summe von 400.000,- EUR sitzen.
Und du musst trotzdem deinen Kapitaldienst von 40.000,- EUR im Jahr leisten.
Das ist nicht machbar.
Als Privatperson hättest du jetzt echt Probleme.
Aber zum Glück warst du schlau genug, eine Immobilien-GmbH zu gründen.
Diese muss nun Insolvenz anmelden.
Wie du in diesem Beispiel siehst, kann dir die Haftung echt den Arsch retten.
Du solltest diesen Aspekt immer im Hinterkopf behalten.
Steuerlast senken und Vermögen aufbauen
Einer der Hauptgründe für dich eine Immobilien-GmbH zu gründen, liegt in der Steuerersparnis.
Wie viel Steuern zahlst du als Privatperson?
Es kommt auf deine Einkünfte an.
Aber es können bis zu 45 % Steuern sein.
45 %!
Dafür kann ein Koala ziemlich viele Eukalyptusblätter kaufen.
Ja, du kannst verschiedene Aufwendungen, wie Darlehenszinsen oder Ausgaben für die Erhaltung der Immobilie absetzen.
Diese Aufwendungen musst du aber erstmal ausgeben!
Nicht so schön.
“Jede Aufwendung, die du von der Steuer absetzt, musst du erstmal ausgeben!”
Wie sieht es da bei der GmbH aus?
Steuer | Steuersatz |
---|---|
Körperschaftssteuer | 15 % |
Solidaritätszuschlag | 5,5 % |
Effektive Steuer | 15,825 % |
Wenn du nichts falsch machst, musst du nur 16 % Körperschaftssteuer zahlen.
16 %.
Eine Ersparnis von 39 %!
Aber wieso, wenn du nichts falsch machst?
Normalerweise musst du als GmbH immer auch die Gewerbesteuer zahlen.
Diese ist abhängig von deinen Einnahmen und der Gemeinde, in der deine GmbH gemeldet ist.
Diese Gewerbesteuer kannst du aber mit einer Immobilien-GmbH umgehen.
Gründe für die Minderung der Steuer
Aber wieso solltest du die Gewerbesteuer umgehen können?
Sonst möchte der Staat doch immer etwas vom Kuchen abhaben?!
Diese Umgehung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.
Hier gibt es mehrere Paragraphen, die eine Minderung der Gewerbesteuer ermöglichen.
Für dich als Investor ist folgender Paragraph interessant:
§
§ 9 Nr. 1 S. 1 und S.2 GewStG:
"1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungszeitraums (§ 14) lautet.
2 An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.
3 Satz 2 gilt entsprechend, wenn in Verbindung mit der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes errichtet und veräußert wird und das Gebäude zu mehr als 66 2/3 Prozent Wohnzwecken dient.
4 Betreut ein Unternehmen auch Wohnungsbauten oder veräußert es auch Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, so ist Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 2, dass der Gewinn aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes gesondert ermittelt wird. 5Die Sätze 2 und 3 gelten nicht,"
Dieser Paragraph besagt, dass Einkünfte aus Immobilien grundsätzlich gewerbesteuerfrei sind.
Du somit nur die Körperschaftssteuer zahlen musst.
Aber warum ist das so?
Du nimmst mit deiner GmbH nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.
Als privater Vermieter wird deine Tätigkeit eher als Verwaltung deines Vermögens eingeschätzt.
Dadurch kommt deine GmbH in den Genuss dieser Steuervergünstigungen.
Worauf musst du bei der Steuerbefreiung achten?
Allerdings muss das nicht so sein!
Wie so oft hat der Gesetzgeber ein paar Fallen eingebaut.
Sobald du in eine fällst:
Schwups – Ist die Vergünstigung wieder weg!
Aber auf welche Falle solltest du achten?
Du solltest auf keinen Fall wirtschaftlich tätig werden!
Wie vermeidest du das?
Schauen wir uns dafür einmal den § 14 der Abgabenordnung an.
Hier steht, was eine Vermögensverwaltung ist:
§
§ 14 Abgabenordnung
"Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird."
Somit ist deine Immobilien-GmbH eine vermögensverwaltende GmbH, solange du nur deine Mieterträge hast.
Sobald du andere Tätigkeiten aufnimmst, wirst du als Gewerbebetrieb eingeordnet.
Das können Tätigkeiten sein, wie:
- Sanierungen
- Baumaßnahmen
- Reparaturtätigkeiten
“Du darfst nicht wirtschaftlich tätig werden, sonst sind deine Steuervorteile dahin!
Dein Fahrplan
Hol dir deinen 7 Schritt- Fahrplan zu deiner ersten Besichtigung und komme endlich ins Handeln!
Welche Vorteile hat eine Immobilien-GmbH konkret für dich?
Nun kennst du die Hauptgründe für die Gründung einer Immobilien-GmbH.
Aber das sind noch lange nicht die einzigen Vorteile.
Daher kommt hier für dich noch einmal eine kleine Zusammenfassung:
Ausnutzung, Abschreibung und dann Verkauf an GmbH
Als privater Investor hast du einen tollen Steuervorteil:
Du darfst nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen.
Du musst deinen Gewinn somit nicht versteuern.
Aber was passiert nach den 10 Jahren?
Behältst du die Immobilie?
Oder verkaufst du sie?
Hier gibt dir die GmbH eine tolle Möglichkeit.
Du kannst deine Immobilie steuerfrei an deine GmbH verkaufen.
Somit nutzt du die
- vollen 10 Jahre im privaten Eigentum
- Steuervorteile in der GmbH, wenn die Immobilie top in Schuss ist
Beispiel
Du hast ein kleines Mehrfamilienhaus gekauft.
Sehr günstig in einer Zwangsversteigerung.
Leider eine kleine Bruchbude.
- Die Fenster sind kaputt
- Das Dach muss neu gemacht werden
- Und von der Heizung wollen wir gar nicht reden
Aber du siehst Potenzial in dem Haus.
Somit steckst du viel Arbeit hinein.
Nach einem Jahr sind die grundlegenden Dinge erledigt.
Nun musst du nur noch die Wohnungen in stand bringen.
Ein halbes Jahr später sind die ersten 3 Wohnungen fertig und vermietet – endlich kommt Geld in die Kasse.
Wieder ein halbes Jahr später sind nun endlich alle 8 Wohnungen vermietet.
Die nächsten 8 Jahre kassierst du schön die Miete und machst immer mal wieder was anfällt.
Nach dem 10. Jahr ist das Haus vollkommen in Schuss:
- Es muss die nächsten Jahre nichts mehr gemacht werden
- Die Wohnungen sind top vermietet
- Durch den hohen Standard wirst du immer einen Nachmieter finden
Aber durch die Einnahmen bist du mittlerweile beim Spitzensteuersatz von 45 % angekommen.
Was nun?
Da liest du von der Immobilien-GmbH und bist begeistert.
Zum Leben brauchst du die Miete nicht.
Sie soll eher dein Vermögen erhöhen, um mehr Immobilien zu kaufen.
Damit du von diesen Immobilien leben kannst.
Gesagt getan, du verkaufst dein Mehrfamilienhaus an deine GmbH.
Durch die Vermögensverwaltung musst du nur noch 16 % Steuern zahlen.
Ein Traum.
Günstige Besteuerung
Über die Besteuerung hast du weiter oben schon viel gelesen.
Daher nur einmal um die Vorteile komplett zu haben. 🙂
6b-Rücklage
Bei der Immobilien-GmbH verlierst du die Möglichkeit, deine Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei zu verkaufen.
Aber es gibt eine Alternative.
Die 6b- Rücklage, manchmal auch stille Reserve genannt.
Diese 6b-Rücklage hat folgende Bedingungen:
- Die verkaufte Immobilie muss 6 Jahre im Betriebsvermögen als Anlagevermögen verbleiben
- Die neue Immobilie muss innerhalb von 4 Jahren gekauft werden
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, musst du keine Steuern für den Verkauf zahlen.
Beispiel
Im Jahr 2020 kaufst du mit deiner GmbH eine Immobilie im Wert von 100.000,- EUR.
2027 sind die Preise für Immobilien enorm gestiegen.
Allerdings hast du die Vermutung, dass die Preise bald wieder sinken werden.
Also verkaufst du deine Immobilie für 250.000,- EUR.
Durch diesen Verkauf, bildest du in deiner GmbH eine Reserve von:
250.000,- EUR - 100.000,- EUR = 150.000,- EUR
Im Jahr 2030 sind die Preise gesunken und deine Chance gekommen.
Du kaufst eine schöne Immobilie und löst deine stille Reserve auf.
Diese mindert nun die Anschaffungskosten für deine neue Immobilie.
Du beschränkst deine Haftung
Da es sich bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt, haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Welche Nachteile hat eine Immobilien-GmbH?
Wo ein Koala ist, da ist auch ein Eukalyptusbaum.
Natürlich hat eine Immobilien-GmbH nicht nur Vorteile für dich.
Daher schau dir auf alle Fälle auch die Nachteile an.
Steuerfreier Verkauf entfällt
Wie oben schon angesprochen.
Du kannst deine Immobilie nicht mehr steuerfrei verkaufen.
Das ist nur ein Privileg der privaten Investoren.
Allerdings hast du weiter oben ja die Alternative kennengelernt.
Das Vermögen gehört nicht dir!
Auch wenn dir die GmbH gehört, das Vermögen, das ganze Geld also, gehört nicht dir!
Es gehört ganz allein der GmbH.
Das kann Vorteile, aber auch Nachteile für dich haben.
Sie dient nur dem Vermögensaufbau
Du darfst mit der GmbH nicht wirtschaftlich tätig werden.
Das hast du schon weiter oben erfahren.
Aber zu diesem Nachteil gehört noch ein Punkt:
Sobald du dir Geld auszahlst, musst du es versteuern!
Und zwar mit deinem ganz normalen privaten Steuersatz
Wenn du dir die gesamten Mietzahlungen als Gehalt bezahlen lassen möchtest, ist der ganze Zauber dahin.
Aufwand einer GmbH
Neben diesen Nachteilen kommt noch der Aufwand einer GmbH dazu.
Die Immobilien-GmbH hört sich immer so schön an.
Jedoch ist und bleibt es eine GmbH, mit all den Rechten, aber auch Pflichten.
Bilanzierung
Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kriegst du hin.
Sie ist einfach und schnell erledigt.
Bei einer GmbH musst du allerdings bilanzieren.
Da das eine komplexe Sache ist, solltest du da einen Steuerberater beauftragen.
Und der kostet wieder Geld.
Wirtschaftsprüfung
Auch kann es passieren, dass bei deiner GmbH eine Wirtschaftsprüfung ansteht.
Denn es ist und bleibt eine GmbH.
Für diese Prüfung müssen alle Unterlagen und alle Zahlen stimmen.
Dafür brauchst du wieder Dienstleister, die das für dich machen.
Es sei denn, du möchtest dich selber mit dem ganzen Kram beschäftigen.
Kosten
Die GmbH verursacht nicht nur Aufwand.
Du musst für sie auch Geld bezahlen.
Und das nicht zu knapp.
Gründungskosten
Eine Immobilien-GmbH muss wie jede GmbH gegründet werden.
Dafür musst du
- eine Eröffnungsbilanz anfertigen
- alles vom Notar beglaubigen lassen
- deine GmbH eintragen lassen
Das sind nur ein paar Kosten, die bei der Gründung deiner GmbH anfallen können.
Nicht zu vergessen die Stammeinlage von 25.000,- EUR.
Dieses Geld musst du sofort zur Verfügung haben.
Sonst wird das nichts mit der GmbH.
Laufende Kosten
Aber es bleibt nicht nur bei den Gründungskosten.
Deine GmbH muss ja auch verwaltet werden.
Diese Verwaltung bringt laufende Kosten mit sich:
- Deine Bilanz muss regelmäßig erstellt werden
- Kontoführungsgebühren
- Beratungskosten für Rechtsfragen
- usw.
Diese Kosten musst du aus deinen Einnahmen finanzieren können.
Deine GmbH muss somit von Anfang an Geld machen.
Und das bedeuet:
Dein Cashflow wird gleich weniger.
Hier musst du die Steuerersparnis gegen die zusätzlichen Kosten rechnen.
Ab wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH für dich?
Jetzt hast du viel über die Immobilien-GmbH erfahren.
Aber eine Frage bleibt noch offen:
Ab wann lohnt sie sich für dich?
Ich fasse nochmal kurz zusammen:
- Du sparst Steuern
- Du beschränkst deine Haftung
- Dafür wird dein Cashflow weniger (laufende Kosten)
- Du brauchst viel Kapital am Anfang
- Du brauchst einen hohen Cashflow
- Die Erträge solltest du in der GmbH lassen, damit keine weiteren Steuern anfallen
Mit diesen Daten lohnt sich die Immobilien-GmbH für dich in folgenden Situationen:
- Du hast einen hohen persönlichen Steuersatz und besitzt Immobilien mit einem sehr hohen Cashflow
- Du bist am Überlegen, ein Mehrfamilienhaus mit einem riesigen Cashflow zu kaufen, der alle Kosten deckt
- Dir ist der Aufbau deines passiven Einkommens nicht so wichtig, der Vermögensaufbau steht im Fokus
- Du besitzt bereits viele Immobilien und möchtest dich mit deinem Erbe auseinandersetzen
Fallen dir noch mehr Situationen ein?
Das wars zum Thema Immobilien-GmbH.
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Du hilfst ihnen bestimmt weiter.
Koalastarke Grüße
Dein Björn
Björn Kirchhoff
Björn ist Investor, Coach und Blogger. Er ist auf einer Mission: Anderen Menschen helfen mit Immobilien Geld zu verdienen, damit sie endlich mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben.
6 Comments
Nach dem Absatz mit der Gewerbesteuer ist ein Fehler.
Du zahlst keine Kapitalertragssteuer auf die Gewinne der GmbH, sondern Körperschaftssteuer.
Die Einlage muss auch nur zur Hälfte einbezahlt werden.
Das mit dem GmbH Insolvenz schicken machen die meisten Banken nicht mit, da musst du schon privat bürgen oder die GmbH mit entsprechenden Mitteln ausstatten. Also der Punkt ist lediglich ein theoretischer Vorteil und kein praktischer.
Moin Felix,
vielen Dank für deinen Kommentar und den Hinweis zum kleinen Fehler. Den werde ich mir gleich mal ansehen.
Auch vielen Dank zu den anderen Hinweisen. 12.500,- EUR finde ich aber auch noch eine enorme Summe. Um sie erstmal als Einlage zu bringen und dann benötigst du noch entsprechendes Eigenkapital für die Finanzierung. Daher muss diese Summe immer mit bedacht werden.
Stimmt. Es ist ein theoretischer Punkt. Obwohl es ab und zu vorkommen kann, dass die Bank mitspielt. Solange du nicht darauf pokerst in die Insolvenz zu gehen. Wenn deine Investments solide aussehen und du einen kompetenten Eindruck machst, musst du vielleicht ein paar Mittel nachschießen, aber nicht so viel wie du denkst.
Koalastarke Grüße
Björn
Hi,
schön zusammengefasster Artikel.
Verliert man auch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, wenn in VV neben den Immobilien auch Aktien gehalten werden?
Gruß Andi
Hallo Andi,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Eine gute Frage. Grundsätzlich solltest du die Gewerbekürzung dadurch nicht verlieren. Es ist ja weiterhin eine VV GmbH. DU nimmst ja nicht aktiv am Wirtschaftskreislauf teil 😀
Koalastarke Grüße
Björn
Bezüglich dem Thema:“ Ausnutzung, Abschreibung und dann Verkauf an GmbH“
Stelle ich mir die Frage:
– Kann ich als Privat-Eigner eines MFH, das MFG an (m) eine GmbH verkaufen, in der ich Geschäftsführer bin?
– Die Immobilie ist bezahlt und über 10 Jahre in meinem Besitz. Eine Bank sollte den größten Teil finanzieren, sodass mein Kapital wieder für ein anderes Objekt wieder frei werden würde, das ich dann wieder nach 10 Jahren verkaufen könnte (vielleicht wieder an (m)eine GmbH) . Das Eigenkapital für die Finanzierung könnte ich der GmbH als Gesellschafter verleihen, wenn das ginge. Dann hätte ich, wenn ich alles richtig verstanden habe die Möglichkeit das Objekt weiter mit erhöhter Abschreibung (3% statt 2% ) und einem neuen höheren Geldwert (aus 80/20 Kaufpreisaufteilung) abzuschreiben. Der Wert des MFH läge deutlich höher, da das Objekt in den letzten 10 Jahren im Preis deutlich gestiegen ist.
– Die (weitere) Sanierung müsste ich dann aber anders lösen, wegen der gewerblichen Einschränkung oder?
– Kann ich dazu ein anderes Gewerbe gründen die der / meiner GmbH das verrechnet oder ist das problematisch? Da gibt es doch irgendeine der Klausel GmbH Geschäftsführer – Geschäfte intern?
– Nach Gründung der Gmbh würd ich dann ggf. weitere Objekt, die ich teilen wollte etc auf die GmbH kaufen und als Gesellschafter der GmbH ggf. wieder den Eigenkapitalanteil für die Finanzierung leihen
Danke für ein Feedback
Gruss Oliver
Hallo Oliver,
vielen Dank für deine Nachricht.
Das ist eine sehr interessante Frage. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass du dein MFH an deine eigene GmbH verkaufst, es ist ja eine eigenständige juristische Person.
Sanierungsmaßnahmen musst du dann wirklich an eine andere GmbH oder andere Personen abgeben. Soviel ich weiß, kannst du das sogar an eine eigene andere GmbH abgeben. Aber hier am besten nochmal einen Steuerberater fragen.
Das hört sich doch nach einem Plan an. Bin gespannt, wie du das umsetzt. Berichte gerne mal über deine Ergebnisse.
Koalastarke Grüße
Björn